Forderungen

Fünf Maßnahmen gegen Steuerbetrug

Das Bankgeheimnis abzuschaffen bedeutet, österreichischen und ausländischen Finanzbehörden die Möglichkeit zu geben, Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es nicht nur einer Gesetzesänderung, sondern auch der Umsetzung einiger administrativer beziehungsweise begleitender Maßnahmen:

  • Kontenregister: Der wichtigste Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug ist die Einrichtung eines Kontenregisters. Ein Kontenregister ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer österreichischen Bank oder Versicherung folgende Informationen gesammelt werden:

    • Name, Anschrift und Geburts- bzw. Gründungsjahr (bei Firmenkonten) des/der InhaberIns

    • Das Datum der Kontoerstellung bzw. Auflösung

    • Zinszahlungen über 10€

    • Der Kontostand zu Jahresbeginn und Jahresende sowie

    • Der durchschnittliche und der maximale Kontostand

    Darüber hinaus muss die tatsächlich wirtschaftlich begünstigte Person von der Bank identifiziert und gemeldet werden. TreuhänderInnen müssen also bekannt geben, für wen sie aktiv sind. Das österreichische Finanzamt hat im Zuge von Steuerprüfungen Zugriff auf dieses Kontenregister auch ohne spezielle Verdachtsmomente. Jeder Zugriff wird streng dokumentiert und erfolgt unter einer Vier-Augen-Regelung von Seiten der Behörde um eine missbräuchliche Verwendung der Daten zu verhindern.

  • Treuhandregister: Analog zum Kontenregister sollen in einer ähnlichen Datenbank Treuhandvereinbarungen sowie alle existierenden Privatstiftungen mit den jeweils Begünstigten erfasst werden. Das österreichische Finanzamt kann unter denselben strengen Regeln wie beim Kontenregister Daten abrufen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung entschlossen für die europaweite Umsetzung eines solchen Registers einsetzen um die gegenseitige Amtshilfe bei der Steuerfahndung nicht nur im Fall von gewöhnlichen Bankkonten sicherzustellen. Eine solches Treuhandregister könnte beispielsweise in das bereits vom Finanzministerium geführten Register für Privatstiftungen integriert werden. Grundlegende Informationen sollen öffentlich abrufbar sein.

  • Mehr PrüferInnen: Konten- und Treuhandregister sind wichtige Werkzeuge für die österreichische Finanz um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen. Diese können jedoch ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn auch die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Das Kontenregister dient primär dazu, im Falle einer Steuerprüfung alle vorhandenen Konten aufzuzeigen und die Möglichkeit Gelder zu verstecken zu erschweren. Dies bedeutet jedoch, dass das Kontenregister seinen Zweck nur erfüllt, wenn durch regelmäßige Prüfungen, eine abschreckende Wirkung auf SteuerbetrügerInnen erzielt wird. Ausreichendes Personal um diese Prüfungen durchzuführen, ist somit unabdingbar. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die gemeldeten Daten wahrheitsgemäß gemeldet werden. Dies soll durch Stichprobenprüfungen und Strafen für vorsätzliche Falschangaben erreicht werden.

  • Härtere Strafen: Der Einnahmeausfall durch Steuerbetrug führt zu allgemein höheren Steuerquoten, da die Ausgaben des Staates wie Schulen, Krankenhäuser oder Infrastrukturprojekte trotzdem getätigt werden müssen. Steuerhinterziehung ist also ein Verbrechen auf Kosten der Allgemeinheit. Niedrigen Geldstrafen sowie die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen entfalten jedoch keine abschreckende Wirkung. Eine deutlich strengere Handhabung von Steuerbetrug soll dem entgegenwirken.

  • Steuerhinterziehung ist Geldwäsche: Der Kampf gegen Steuerbetrug ist in hohem Maße ein internationaler. Aus diesem Grund soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäsche in die europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche aufgenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt um es europäischen Banken zu erschweren reichen KundInnen komplizierte Firmen- und Stiftungskonstrukte zur Steuerhinterziehung zu verkaufen. Wenn Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäsche gewertet wird, würden sich auch die beteiligten Banken strafbar und somit greifbar machen.

 


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