Geschichtlicher Abriss

Das Bankgeheimnis in Österreich

Schon vor der gesetzlichen Verankerung des Bankgeheimnisses 1969 waren Kreditinstitute zur Verschwiegenheit bankbezogener Informationen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht des Bankiers wurde als (vor-)vertragliche Schutz- und Nebenpflicht gesehen. Zwischen 1938 und 1948 waren anonyme Konten verboten. Die erste gesetzliche Verankerung des Bankgeheimnisses in Österreich erfolgte 1969 mit dem PostsparkassenGesetz. Mit der Einführung des KreditwesenGesetz (KWG) 1979 wurde dann das Bankgeheimnis für alle Kreditunternehmen geregelt. 1993 ersetzte das BankwesenGesetz (BWG) das KWG, wobei die Regelung des KWG fast wortgleich in das BWG übernommen wurden. Damals wurde lediglich der Begriff „Bank“ durch das Wort „Kreditinstitut“ ersetzt.


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