Häufige Fragen

  1. Was ist das Bankgeheimnis?
  2. Was hat die europäische Zinsrichtlinie mit dem österreichischen Bankgeheimnis zu tun?
  3. Warum soll das Bankgeheimnis in Österreich abgeschafft werden?
  4. Warum ist eine Vermögenssteuer nur möglich wenn das Bankgeheimnis abgeschafft ist?
  5. Wie kann das Bankgeheimnis abgeschafft werden?
  6. Kennt meine Nachbarin meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft?
  7. Kennt das Finanzamt meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird?
  8. Stimmt es, dass dem Staat Milliarden entgehen, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft?

1. Was ist das Bankgeheimnis?
Das Bankgeheimnis in Österreich verbietet es Banken, Informationen über seine KundInnen weiterzugeben. Auch an die Finanzbehörden dürfen keine Informationen weitergegeben werden, selbst wenn diese beispielsweise Steuererklärungen überprüfen wollen. Österreichische Bankkonten können aufgrund dieses Schutzes zur Steuerhinterziehung beziehungsweise für illegale Geldflüsse wie zum Beispiel zum Verschieben von Erlösen aus dem Drogen- oder Menschenhandel verwendet werden.

2. Was hat die Europäische Zinsrichtlinie mit dem österreichischen Bankgeheimnis zu tun?
Die Europäische Zinsrichtlinie ist eine europaweite Maßnahme um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Finanzströme der organisierten Kriminalität besser aufdecken zu können. Alle 28 teilnehmenden EU Länder mit Ausnahme von gegenwärtig Luxemburg und Österreich, verpflichten sich dazu, die Konten und die darauf anfallenden Zinseinkünfte von ausländischen StaatsbürgerInnen an die jeweiligen Heimatfinanzämter zu melden. Wenn beispielsweise eine Spanierin ein Konto in Deutschland unterhält, informieren die deutschen Behörden ihre spanischen KollegInnen über dieses Konto und die darauf anfallenden Zinseinkünfte. Dieser automatische Informationsaustausch erschwert es, Gelder im Ausland zu verstecken – sei es um Steuern zu hinterziehen oder weil es sich ohnehin um illegale Geldflüsse handelt.
Die österreichische Bereitschaft, an diesem System in Zukunft teilzunehmen, bedeutet, dass das österreichische Bankgeheimnis für AusländerInnen quasi keine Gültigkeit mehr hat. Solange sich Österreich geweigert hat, die europäische Zinsrichtlinie umzusetzen, war es hingegen zum Beispiel für deutsche BürgerInnen möglich, mit Hilfe von einem österreichischen Konto Geld vor der deutschen Finanz zu verstecken und in Deutschland Steuern zu hinterziehen. Durch eine zukünftige Meldung der Zinseinkünfte, erlangen die deutschen Behörden jedoch Kenntnis von diesem Konto und somit ist es als Schwarzgeldversteck nicht mehr geeignet.

3. Warum soll das Bankgeheimnis in Österreich abgeschafft werden?
Die Teilnahme Österreichs an der europäischen Zinsrichtlinie kommt einer Abschaffung des Bankgeheimnisses für AusländerInnen gleich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die heimischen Finanzbehörden über eine Möglichkeit verfügen um Steuerhinterziehung in Österreich selbst effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig erschwert das Bankgeheimnis das Aufdecken und trocken legen der Finanzierungskanälen der organisierten Kriminalität. Der Grund ist, dass im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie nur Informationen über ausländische BürgerInnen gesammelt werden. Um jedoch Steuerhinterziehung bei Kapital- und Unternehmenseinkommen auch im Inland effektiv bekämpfen zu können, benötigen die Finanzbehörden einen geregelten Zugang zu Kontoinformationen, freilich unter Einhaltung des persönlichen Datenschutzes (siehe dazu Frage 7: Kennt das Finanzamt meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird?). Die Abschaffung des Bankgeheimnisses würde genau das ermöglichen.

4. Warum ist eine Vermögenssteuer nur möglich, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft ist?
Würde eine Vermögenssteuer in Österreich eingeführt, dann müssten Steuerpflichtige analog zum Einkommensbescheid einen Vermögensbescheid ausfüllen, in dem ihre Vermögenslage aufgeschlüsselt wird. Mit einer allgemeinen Vermögensbesteuerung würde man alle Vermögensformen belasten: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzvermögen. Versucht jemand, sein Vermögen geringer darzustellen als es ist, könnte die Steuerbehörde bei stichprobenartigen Kontrollen (ähnlich einer Betriebsprüfung) leicht feststellen, ob jemand Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen unterschlagen hat. Die Eigentumsverhältnisse von ersterem sind im Grundbuch, jene von zweiterem im Firmenbuch vermerkt, es ist nicht möglich einen Immobilienbesitz oder eine Firmenbeteiligung zu unterschlagen.

Bei Finanzvermögen wäre eine lückenlose Überprüfung hingegen nur möglich, wenn die Behörde einen Überblick über alle Konten des/der Steuerpflichtigen hat. Ein allgemeines Kontenregister würde einen solchen Überblick schaffen. Ohne ein solches wäre es Steuerpflichtigen möglichen, ein Konto mit einem Betrag von Hausnummer 200.000 Euro offiziell anzugeben, während ein weiteres mit 500.000 Euro nicht deklariert wird. In diesem Fall kann die Behörde der Person im Rahmen einer (Vermögens)-Steuerprüfung unmöglich alle tatsächlich besessenen Konten zuordnen. Nur wenn im Rahmen der Steuerprüfung ein (Vermögens)-Steuerhinterziehungsverdacht ruchbar würde, könnte die Behörde unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Durchbrechung des Bankgeheimnisses beantragen. Das bedeutet letztlich, dass alle, die sich geschickt anstellen, erhebliche Beträge verstecken könnten und alle, die sich ungeschickt anstellten, mit einer noch penibleren Nachforschung der Behörden zu rechnen hätten, als wenn gleich Transparenz über die ihnen zugeordneten Konten bestehen würde.

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses würde also bedeuten, dass bei Einführung einer Vermögenssteuer nicht nur die ehrlichen und die ungeschickten Vermögenden besteuert werden, sondern alle. Die Summen um die es dabei geht sind erheblich: Laut dem Sozialbericht des Sozialministeriums macht der Anteil des Geldvermögens am gesamten privaten Vermögen in Österreich fast 30 Prozent aus. Es ist also nicht konsistent, gleichzeitig für eine allgemeine Vermögenssteuer und gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses zu einzutreten.

Es gibt eine weitere Besteuerungsoption, die oftmals als Alternative oder Ergänzung zur Vermögenssteuer diskutiert wird: die progressive Besteuerung von Vermögenszuwächsen. Derzeit werden alle Zinserträge pauschal mit der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent belastet. Oftmals wird gefordert, dass Kapitalerträge genauso wie Einkommen einer progressiven Besteuerung unterliegen sollten bzw. Kapitalerträge einfach prinzipiell in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden sollten. Damit wäre eine Besteuerung gemäß der Progression garantiert. Eine solche Steuer wäre sinnlos, wenn die KontoinhaberInnen nicht identifiziert werden können. Auch im Falle einer progressiven Kapitalertragssteuer würde es nur jene treffen, die ehrlich sind und die Erträge angeben, oder jene die zu dreist geschummelt haben. Mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses könnten die Steuerpflichtigen im Falle einer Steuerprüfung keine Konten verstecken. Das würde “Steuervermeidung”, sei es im Falle einer allgemeinen Vermögenssteuer oder im Falle einer progressiven Einkommenssteuer, verunmöglichen.

5. Wie kann das Bankgeheimnis abgeschafft werden?
Die Probleme, die mit dem Bankgeheimnis einhergehen, lassen sich mit Hilfe eines zentralen Kontenregisters großteils lösen. Ein Kontenregister ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer österreichischen Bank oder Versicherung Name, Anschrift und Geburts- oder Gründungsdatum (bei FirmenkundInnen) des/der InhaberIns, das Datum der Kontoerstellung bzw. Auflösung, Zinszahlungen über 10€,  der Kontostand zu Jahresbeginn und Ende sowie der durchschnittliche und maximale Kontostand erfasst sind. Daten zu einzelnen Kontobewegungen werden nicht erhoben. Das österreichische Finanzamt hat im Zuge von Steuerprüfungen Zugriff auf dieses Kontenregister, auch ohne spezielle Verdachtsmomente. Jeder Zugriff wird dokumentiert und erfolgt unter einer Vier-Augen-Regelung von Seiten der Behörde um eine missbräuchliche Verwendung der Daten zu verhindern.
Ein zentrales Kontenregister stellt sicher, dass das Finanzamt zwar nicht automatisch mein Konto einsehen kann, es verfügt jedoch über die Information, welche Konten ich besitze und einen groben Überblick über das Transaktionsvolumen. Im Zuge einer Steuerprüfung, sei es bei der Überprüfung einer Einkommenssteuererklärung oder einer etwaigen Vermögenssteuererklärung, kann das Finanzamt gezielt Kontoauszüge für alle jene Konten fordern und überprüfen, ob die  gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

6. Kennt meine Nachbarin meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft ist?
Die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch die Einführung eines zentralen Kontenregisters ermöglicht es nur den Finanzbehörden, unter streng geregelten Auflagen (Vier-Augen-Prinzip, Dokumentation jedes Zugriffs, etc.) zu erfahren, bei welcher Bank welche/r BürgerIn ein Konto unterhält, sowie grundlegende Kontoinformationen zu erhalten (siehe Frage 5). Einzelne Kontobewegungen sind dadurch auch dem Finanzministerium nicht bekannt. In keinem Fall führt ein zentrales Kontenregister dazu, dass Privatpersonen Bankinformationen über andere Privatpersonen erlangen können!

7. Kennt das Finanzamt meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird?
Privatsphäre ist ein Grundrecht. Der Staat soll auch in Zukunft nicht alles über private Bankdaten erfahren. Was wer wo kauft, ob jemand Mitglied in einem bestimmten Verein oder Partei ist und andere private Informationen gehen zunächst einmal niemanden etwas an. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch die Einführung eines zentralen Kontenregisters stellt sicher, dass die Finanzbehörden diese Informationen auch in Zukunft nicht ohne richterlichen Beschluss einsehen können. Damit das Finanzamt in der Lage ist, eine Einkommens- oder Vermögenssteuererklärung zu überprüfen, ist die Information über welche Konten der/die Steuerpflichtige verfügt, sowie allgemeine Kontokennzahlen, wie der durchschnittliche Kontostand, bereits enorm hilfreich. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses führt demnach nicht dazu, dass das Finanzamt einzelne Kontobewegungen erfährt und somit beispielsweise mein Konsumverhalten kennen würde.

8. Stimmt es, dass dem Staat Milliarden entgehen, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird?
Eigentlich ist es umgekehrt: Jetzt entgeht dem Staat viel Geld, weil Steuerhinterziehung nicht gut bekämpft werden kann. Das Argument, dass das Bankgeheimnis dem Staat etwas bringt, erklärt sich so: In Österreich ist die Verschwiegenheitspflicht der Banken über ihre EinlegerInnen ungewöhnlich stark ausgebaut. Daher sind wir ein attraktiver Anlaufplatz für internationales, nicht ganz sauberes Geld. Wer seine Einkünfte im eigenen Land nicht richtig versteuert, kann momentan leicht nach Österreich ausweichen. Weil wir kein automatisches Datentauschabkommen (Zinsrichtlinie) mit anderen Staaten haben und nur eine Pauschalsteuer auf ausländische Bankeinlagen einheben, sind zum Beispiel für den deutschen Fiskus Konten von deutschen StaatsbürgerInnen, die bei österreichischen Banken ihr Geld parken, nicht kontrollierbar.


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