Vorzugsstimme – aber wie?

3077896173_dc5dce8636_oNationalratsmandate werden auf drei Ebenen zugewiesen: im Regionalwahlkreis, über die Landesliste eines Bundeslandes sowie über die Bundesliste. Auf jeder dieser Ebenen kann jeweils eine Vorzugsstimme an einen Kandidaten oder eine Kandidatin vergeben werden:

 

1. Regionalwahlkreis

Die KandidatInnen des Regionalwahlkreises sind am Stimmzettel namentlich angeführt. Die Vergabe der Vorzugsstimme erfolgt durch Ankreuzen des jeweiligen Kandidaten oder der jeweiligen Kandidatin. Es sind nur die KandidatInnen des Regionalwahlkreises angeführt, wo man hauptgemeldet und damit wahlberechtigt ist.

Wenn der Kandidat oder die Kandidatin mindestens 14% der für die jeweilige Partei abgegebenen Stimmen, also ca. jede 7. Parteistimme erreicht, ist er oder sie gewählt. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass die Partei in jenem Wahlkreis zumindest ein Mandat erreicht hat.

Beispiel: Im Regionalwahlkreis “Wien Innen-Ost” hat die SPÖ bei der Wahl 2008 28.890 Stimmen erreicht. Für das Vorzugsstimmenmandat wären daher 4.045 Stimmen erforderlich gewesen.

 

2. Landesebene

Für die Vergabe einer Vorzugsstimme auf Landesebene ist ein Feld am Stimmzettel vorgesehen, in das der Name des Bewerbers oder der Bewerberin handschriftlich eingetragen werden muss. Die Landeslisten der Parteien sind in der Wahlkabine ausgehängt. In der Regel reicht es den Vor- und Nachnamen hinzuschreiben, man kann aber auch den Listenplatz dazuschreiben. Wichtig ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin auf der Landesliste des Bundeslandes steht, in dem man wahlberechtigt ist. In Wien kann man beispielsweise einer niederösterreichischen Kandidatin keine Vorzugsstimme auf der Landesliste geben.

Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin mindestens 10% der für die jeweilige Partei abgegebenen Stimmen, also jede 10. Parteistimme oder die Landeswahlzahl erreicht, ist er oder sie gewählt.

Beispiel: Im Landeswahlkreis “Oberösterreich” hat die SPÖ bei der Wahl 2008 264.315 Stimmen erreicht. Für das Vorzugsstimmenmandat wären daher 26.432 Stimmen erforderlich gewesen.

 

3. Bundesebene

Für die Vergabe der Vorzugsstimme auf Bundesebene ist ebenfalls ein Feld vorgesehen, in das der Name des Bewerbers oder der Bewerberin handschriftlich eingetragen werden muss. Die Bundeslisten der Parteien sind ebenfalls in der Wahlkabine ausgehängt. Die KandidatInnen der Bundesliste können in jedem Bundesland gewählt werden.

Wenn der Kandidat oder die Kandidatin mindestens 7% der für die jeweilige Partei abgegebenen Stimmen, also ca. jede 14. Parteistimme oder die Landeswahlzahl erreicht hat, ist er oder sie gewählt.

Beispiel: Auf Bundesebene hat die SPÖ bei der Wahl 2008 1.430.206 Stimmen erreicht. Für das Vorzugsstimmenmandat wären daher 100.115 Stimmen erforderlich gewesen.

 

Was man sonst noch wissen muss

Bei der Nationalratswahl können Vorzugsstimmen ausschließlich an BewerberInnen der Partei vergeben werden, die man selbst gewählt hat. Als SPÖ-WählerIn kann man also nur Vorzugsstimmen an SPÖ-KandidatInen vergeben. Ein Stimmensplitting ist nicht möglich.

Zwar kann auf jeder Ebene nur jeweils eine Vorzugsstimme vergeben werden, viele KandidatInnen kandidieren aber gleichzeitig auf mehreren Ebenen. So kann man natürlich eine Kandidatin im Regionalwahlkreis wählen und ihr auch jeweils eine Vorzugsstimme auf Landes- und Bundesebene geben.

Wichtig ist aber, dass man sicherstellt, dass die jeweilige Kandidatin auf der richtigen Landesliste sowie der Bundesliste steht. Andernfals ist die Vorzugsstimme ungülitig.

 

Fazit

Die Hürden für Vorzugsstimmenmandate sind in Österreich noch immer sehr hoch. Es sind also erhebliche Anstrengungen nötig. Mit der Reform des Wahlrechts im Frühjahr diesen Jahres wurden die Hürden aber etwas abgesenkt und zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten auf Bundesebene geschaffen.

Auch wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin nicht genügend Vorzugsstimmen erreicht, stärkt eine hohe Zahl von Vorzugsstimmen die unterstützten KandidatInnen. Die Vergabe zahlt sich also in jedem Fall aus!

 


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