Published on September 9th, 2013 | by Rafael Wildauer
0ÖVP Verständnis von Transparenz
Im aktuellen Wahlprogramm der Volkspartei finden sich interessante Überlegungen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in unserem Land. Auf Seite 36 werden unter anderem folgende Forderungen aufgestellt:
– Systematische Kontrolle alle drei Monate, ob überhaupt eine Berechtigung zum Bezug der Mindestsicherung besteht.
– Einheitliche Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der
Mindestsicherungsbezieher.– Sofortige Sanktionen, wenn jemand seine Beschäftigung vereitelt oder
unrichtige Angaben zu seinem Einkommen, Vermögen oder Wohnsitz
gemacht hat.
Die ÖVP spricht sich also explizit für strenge Kontrollen bei Sozialleistungen wie der Mindestsicherung aus. Die EmpfängerInnen sollen regelmäßig überprüft werden, damit Sozialbetrug verhindert wird. Nun ist es eine durchaus legitime Forderung, dass sich der Staat über die Treffsicherheit von Sozialleistungen Gedanken macht und entsprechende Maßnahmen setzt. Nichtsdestotrotz sticht die Doppelbödigkeit der ÖVP ins Auge: Während beim Bankgeheimnis vor einem “Schnüffelstaat” gewarnt wird und die Privatsphäre beschworen wird, sollen die Kontrollen für die BezieherInnen der Mindestsicherung verstärkt werden. Die ÖVP will also den Druck auf die Schwächsten, auf in Not geratene Menschen, massiv erhöhen, während sie sich dagegen wehrt, dem Staat die nötigen Mittel in die Hand zu geben um Steuerbetrug effektiv bekämpfen zu können. Sie bleibt dabei die Erklärung schuldig worin der Unterschied besteht Sozialbetrug anhand einer unrechtmäßig erhaltenen Mindestsicherung zu begehen oder Sozialbetrug in Form von Abgaben und Steuerhinterziehung zu betreiben. Der Unterschied ist wahrscheinlich die ÖVP-Zielgruppe. (Bild von raketa.at).